 |
|
Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
 |
Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik
- Jörg Siegmund
I. Einleitung
Menschenrechte werden in der Regel aus bestimmten Charakteristika
hergeleitet, die den Menschen allgemein, das Menschsein als solches kennzeichnen.
Die Menschenrechte hängen damit sehr eng mit den Vorstellungen von der
menschlichen Natur zusammen. "Daß darüber aber von Kultur
zu Kultur verschiedene Auffassungen bestehen können, macht den Universalitätsanspruch
der Menschenrechte problematisch."1
Je nach Kultur und Tradition einer Gesellschaft ergeben sich somit verschiedene
Konzepte der Menschenrechte, die miteinander konkurrieren.
Andererseits ist anzuerkennen, daß nicht jeder Kulturkreis
auch tatsächlich eine selbständige, vollständig entfaltete und
komplexe Menschenrechtsidee hervorgebracht hat. Das Bedürfnis oder die
Notwendigkeit, ein solch explizites Konzept zu entwickeln, ist selbst abhängig
von kulturellen Voraussetzungen. Ausgehend von bestimmten philosophischen Annahmen
oder empirischen Problemen kann die Lösung anderer Fragen oder das Erstellen
anderer normativer Konzepte weitaus dringlicher erscheinen.2
Tatsächlich entstammt die Menschenrechtsidee dem westeuropäischen
Kulturkreis,3
dem christlich-abendländischen Denken. Hingegen hat zum Beispiel
"die chinesische Tradition ... nicht hervorgebracht, was dem westlichen
Menschenrechtsbegriff ... entspräche."4
Damit ist nicht gesagt, daß die chinesische Tradition zum Thema Menschenrechte
nichts beizusteuern hätte. Sie hat lediglich ihr philosophisches Potential
anderen Fragen zugewandt und kein eigenständiges Konzept der Menschenrechte
entwickelt.5
Gleichwohl lassen sich der Gesamtheit der kulturell-philosophischen Überlieferungen
Chinas Aussagen zur Natur des Menschen, seinen Bedürfnissen und Rechten
gegenüber der Gesellschaft und dem Staat - kurz: ein chinesisches Menschenrechtsverständnis
entnehmen.
Bedenkt man somit, daß die Menschenrechtsidee westlichen
Ursprungs von kulturellen Voraussetzungen ausgeht, die von China und Asien allgemein
nicht geteilt werden, so verwundert es kaum, daß dieser Kontinent hinsichtlich
der Umsetzung der Menschenrechte in konkretes positives Recht bzw. des
Aufbaus eines eigenen Schutzsystems für Menschenrechte unter Zugrundelegung
westlicher Maßstäbe kaum voranschreitet.6
Die Volksrepublik China nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, da ihre Gesellschaftsordnung
auf marxistischen Vorstellungen aufbaut.7
Der Marxismus in all seinen Varianten lehnt die christlich-abendländische
Menschenrechtsidee gleichfalls ab, so daß im Falle Chinas zusätzlich
zur asiatischen Kultur eine der westlichen Menschenrechtskonzeption kritisch
gegenüberstehende Werteordnung wirkt. Folglich steht die Volksrepublik
China, besonders seit 1989, im "Brennpunkt der internationalen Menschenrechtspolitik".8
Die Auseinandersetzung mit dem Komplex "Chinesisches Menschenrechtsverständnis
und -politik" ist somit von großer Aktualität. Zugleich
sollte nicht übersehen werden, daß bei diesem Thema Verallgemeinerungen
höchst problematisch sind. Das Menschenrechtsverständnis und die
darauf gründende Politik eines Staates sind erstens keineswegs statisch,
sondern Bestandteil eines diskontinuierlich verlaufenden Prozesses. Zweitens
ist die Menschenrechtspolitik eines Staates auch zu einem bestimmten Zeitpunkt
nicht frei von Widersprüchen9 .
Hinzu kommt drittens oftmals eine Diskrepanz zwischen Verfassungstheorie und
Verfassungswirklichkeit.10
Um die Charakteristika der chinesischen Menschenrechtskonzeption
und -politik darzustellen, erscheint es sinnvoll, zunächst ein in sich
widerspruchsfreies Konzept der Menschenrechte einzuführen, das ein strukturiertes
Gerüst für die Herausarbeitung der chinesischen Besonderheiten bietet.
Hierfür bietet sich die o.g. westliche Menschenrechtsidee aufgrund ihrer
Einfachheit, aber auch wegen ihrer Vertrautheit für den deutschen Leser
an. Die internationale Auseinandersetzung um die chinesische Menschenrechtspolitik
verläuft zudem unter Zugrundelegung dieser spezifischen Menschenrechtskonzeption.
Die christlich-abendländische Menschenrechtsidee wird hierbei jedoch, wie
angedeutet, lediglich als Bezugssystem, als Idealtypus im Weberschen
Sinne verwendet, der die Darstellung der chinesischen Besonderheiten erlaubt.
Eine darüber hinausgehende Wertung oder gar ein Universalanspruch für
die westliche Menschenrechtsidee ist hiermit nicht verbunden.11
Für die Gliederung dieser Arbeit ergibt sich demnach,
daß zunächst die christlich-abendländische Menschenrechtsidee
kurz erläutert wird (Kapitel 2). Vor diesem Hintergrund folgt die Darlegung
der chinesischen kulturellen, historischen und politischen Besonderheiten, die
die chinesische Menschenrechtskonzeption beeinflussen (Kapitel 3 und 4). Hieran
knüpfen die Ausführungen zur Menschenrechtspolitik der Volksrepublik
China an, die in ihrer internationalen und nationalen Dimension behandelt wird,
wobei explizit zwischen Verfassungstheorie und -wirklichkeit unterschieden wird
(Kapitel 5). Ein Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen und
Konsequenzen für Chinas internationale Partner rundet die Ausführungen
ab (Kapitel 6).
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
|
 |