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Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik - Jörg Siegmund

  I     II     III     IV     V     VI     VII     Inhaltsverzeichnis des Artikels

I. Einleitung

Menschenrechte werden in der Regel aus bestimmten Charakteristika hergeleitet, die den Menschen allgemein, das Menschsein als solches kennzeichnen. Die Menschenrechte hängen damit sehr eng mit den Vorstellungen von der menschlichen Natur zusammen. "Daß darüber aber von Kultur zu Kultur verschiedene Auffassungen bestehen können, macht den Universalitätsanspruch der Menschenrechte problematisch."1 Je nach Kultur und Tradition einer Gesellschaft ergeben sich somit verschiedene Konzepte der Menschenrechte, die miteinander konkurrieren.

Andererseits ist anzuerkennen, daß nicht jeder Kulturkreis auch tatsächlich eine selbständige, vollständig entfaltete und komplexe Menschenrechtsidee hervorgebracht hat. Das Bedürfnis oder die Notwendigkeit, ein solch explizites Konzept zu entwickeln, ist selbst abhängig von kulturellen Voraussetzungen. Ausgehend von bestimmten philosophischen Annahmen oder empirischen Problemen kann die Lösung anderer Fragen oder das Erstellen anderer normativer Konzepte weitaus dringlicher erscheinen.2 Tatsächlich entstammt die Menschenrechtsidee dem westeuropäischen Kulturkreis,3 dem christlich-abendländischen Denken. Hingegen hat zum Beispiel "die chinesische Tradition ... nicht hervorgebracht, was dem westlichen Menschenrechtsbegriff ... entspräche."4 Damit ist nicht gesagt, daß die chinesische Tradition zum Thema Menschenrechte nichts beizusteuern hätte. Sie hat lediglich ihr philosophisches Potential anderen Fragen zugewandt und kein eigenständiges Konzept der Menschenrechte entwickelt.5 Gleichwohl lassen sich der Gesamtheit der kulturell-philosophischen Überlieferungen Chinas Aussagen zur Natur des Menschen, seinen Bedürfnissen und Rechten gegenüber der Gesellschaft und dem Staat - kurz: ein chinesisches Menschenrechtsverständnis entnehmen.

Bedenkt man somit, daß die Menschenrechtsidee westlichen Ursprungs von kulturellen Voraussetzungen ausgeht, die von China und Asien allgemein nicht geteilt werden, so verwundert es kaum, daß dieser Kontinent hinsichtlich der Umsetzung der Menschenrechte in konkretes positives Recht bzw. des Aufbaus eines eigenen Schutzsystems für Menschenrechte unter Zugrundelegung westlicher Maßstäbe kaum voranschreitet.6 Die Volksrepublik China nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, da ihre Gesellschaftsordnung auf marxistischen Vorstellungen aufbaut.7 Der Marxismus in all seinen Varianten lehnt die christlich-abendländische Menschenrechtsidee gleichfalls ab, so daß im Falle Chinas zusätzlich zur asiatischen Kultur eine der westlichen Menschenrechtskonzeption kritisch gegenüberstehende Werteordnung wirkt. Folglich steht die Volksrepublik China, besonders seit 1989, im "Brennpunkt der internationalen Menschenrechtspolitik".8

Die Auseinandersetzung mit dem Komplex "Chinesisches Menschenrechtsverständnis und -politik" ist somit von großer Aktualität. Zugleich sollte nicht übersehen werden, daß bei diesem Thema Verallgemeinerungen höchst problematisch sind. Das Menschenrechtsverständnis und die darauf gründende Politik eines Staates sind erstens keineswegs statisch, sondern Bestandteil eines diskontinuierlich verlaufenden Prozesses. Zweitens ist die Menschenrechtspolitik eines Staates auch zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht frei von Widersprüchen9. Hinzu kommt drittens oftmals eine Diskrepanz zwischen Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit.10

Um die Charakteristika der chinesischen Menschenrechtskonzeption und -politik darzustellen, erscheint es sinnvoll, zunächst ein in sich widerspruchsfreies Konzept der Menschenrechte einzuführen, das ein strukturiertes Gerüst für die Herausarbeitung der chinesischen Besonderheiten bietet. Hierfür bietet sich die o.g. westliche Menschenrechtsidee aufgrund ihrer Einfachheit, aber auch wegen ihrer Vertrautheit für den deutschen Leser an. Die internationale Auseinandersetzung um die chinesische Menschenrechtspolitik verläuft zudem unter Zugrundelegung dieser spezifischen Menschenrechtskonzeption. Die christlich-abendländische Menschenrechtsidee wird hierbei jedoch, wie angedeutet, lediglich als Bezugssystem, als Idealtypus im Weberschen Sinne verwendet, der die Darstellung der chinesischen Besonderheiten erlaubt. Eine darüber hinausgehende Wertung oder gar ein Universalanspruch für die westliche Menschenrechtsidee ist hiermit nicht verbunden.11

Für die Gliederung dieser Arbeit ergibt sich demnach, daß zunächst die christlich-abendländische Menschenrechtsidee kurz erläutert wird (Kapitel 2). Vor diesem Hintergrund folgt die Darlegung der chinesischen kulturellen, historischen und politischen Besonderheiten, die die chinesische Menschenrechtskonzeption beeinflussen (Kapitel 3 und 4). Hieran knüpfen die Ausführungen zur Menschenrechtspolitik der Volksrepublik China an, die in ihrer internationalen und nationalen Dimension behandelt wird, wobei explizit zwischen Verfassungstheorie und -wirklichkeit unterschieden wird (Kapitel 5). Ein Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen und Konsequenzen für Chinas internationale Partner rundet die Ausführungen ab (Kapitel 6).

 

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